Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Mike Andrew Simacek (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Die Verträge richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) im Corporate-Bereich.
2. Leistungen, Briefing und kreative Freiheit
2.1. Der Dienstleister erbringt Leistungen in den Bereichen Audio-Produktion (z. B. Sounddesign, Voice-over, Audio-Postproduktion) sowie Videopodcast-Produktion. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung definiert.
2.2. Grundlage der Produktion ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Briefing. Richtet sich die Produktion nach einem vom Auftraggeber freigegebenen Konzept oder Skript, gelten gestalterische oder geschmackliche Reklamationen bezüglich der künstlerischen Umsetzung als ausgeschlossen.
3. Korrekturschleifen und Abnahme
3.1. Nach Fertigstellung der Rohfassung (Audio oder Video) erhält der Auftraggeber einen Entwurf zur Prüfung.
3.2. Im vereinbarten Honorar ist eine (1) Korrekturschleife inklusive. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Entwurfs gesammelt alle Änderungswünsche einzureichen, sofern diese durch das ursprüngliche Briefing abgedeckt sind.
3.3. Technische Mängel oder handwerkliche Fehler, die vom Dienstleister verschuldet wurden (z. B. Schnittfehler, falsche Pegel), werden auch nach der ersten Korrekturschleife kostenlos behoben.
3.4. Alle weiteren Änderungswünsche, die nach der ersten Korrekturschleife, nach Ablauf der 14-tägigen Frist oder nach der finalen Abnahme eingereicht werden, gelten als Zusatzleistung. Sie werden nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand (effektiv) gesondert in Rechnung gestellt.
3.5. Erfolgt innerhalb der 14-tägigen Frist nach Bereitstellung des ersten Entwurfs keine Rückmeldung oder Einreichung von Änderungswünschen durch den Auftraggeber, gilt das Werk als final abgenommen.
4. Vergütung, Anzahlungen und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
4.2. Die Vergütung ist mit Abnahme des finalen Werks und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.3. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen oder bei Projekten, die einen erheblichen zeitlichen Voraufwand erfordern, ist der Dienstleister berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen (z. B. 30 % bei Beauftragung, 40 % nach dem ersten Entwurf, 30 % bei Fertigstellung) zu verlangen. Dies wird im Angebot individuell vereinbart.
5. Termine und Ausfallhonorar
5.1. Verbindlich vereinbarte Produktions-, Aufnahme- oder Drehtermine müssen vom Auftraggeber rechtzeitig wahrgenommen werden.
5.2. Für reine Audioaufnahmen (z. B. Sprachaufnahmen, Studio- oder Remote-Sessions) gilt: Sagt der Auftraggeber den Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt ab, wird das vereinbarte Honorar für diesen Termin (bzw. die dafür eingeplante Arbeitszeit) zu 100 % als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Absagen vor dieser 24-Stunden-Frist sind kostenfrei.
5.3. Für Videopodcast-Aufnahmen und vor-Ort-Drehs gilt aufgrund des erhöhten logistischen Aufwands:
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 100 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig.
Bei einer Absage zwischen 72 und 48 Stunden vor dem Termin werden 50 % des Honorars fällig.
Absagen, die früher als 72 Stunden vor dem Termin erfolgen, bleiben kostenfrei.
5.4. Die Ausfallhonorare nach Punkt 5.2 und 5.3 entfallen nur dann, wenn der Dienstleister die für den Termin blockierte Arbeitszeit kurzfristig anderweitig an einen anderen Kunden vergeben kann.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1. Das Urheberrecht an allen erstellten Audio- und Videomaterialien verbleibt beim Dienstleister.
6.2. Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst dies das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Verbreitung im digitalen Bereich (z. B. Corporate Website, Intranet, Social Media, Podcast-Plattformen, YouTube).
6.3. Die Nutzung für klassische Rundfunkmedien (TV, Radio, Kino) sowie Kinowerbung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist honorarpflichtig (Buyout).
6.4. Eigentumsvorbehalt: Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Eine Nutzung vor der vollständigen Zahlung ist untersagt.
6.5. Der Dienstleister ist berechtigt, die produzierten Materialien im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. als Portfolio auf der eigenen Website oder Social-Media-Kanälen) zu Demonstrationszwecken zu verwenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) getroffen.